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Freiberufler

Nach dem Gesetz (§ 18 Einkommensteuergesetz - EStG)

Freiberuflern sind meistens "Kopfarbeiter",

Hier in meinem Fall Autorenarbeit

Freiberufler sind wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch unterrichtend oder erzieherisch Tätige.

Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuern bezahlen.

Da sie keine Kaufleute sind, werden sie nicht in das Handelsregister eingetragen.

Und sie sind ebenfalls keine Pflichtmitglieder in der örtlichen IHK.

 


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